Regierung kippt steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung

Krankheits- und Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung: Teure Therapien, Kuren usw. werden von den Krankenkassen vielfach nicht oder nur zum Teil übernommen. Die dem Steuerpflichtigen entstandenen Kosten kann dieser dann als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen, soweit diese die zumutbare Belastung übersteigen. Weiterlesen …

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Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?

Deutschland: Es ist zu unterscheiden, ob Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner sind, oder ob Sie buchführungspflichtig sind. Sind Sie ein Einnahmen-Überschuss-Rechner, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Bankkonten bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. Weiterlesen auf der Website des Steuerberaters (Stuttgart).

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Behandlung von Gratisaktien und Bezugsrechten

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln, erhalten die Aktionäre regelmäßig neue Anteilsrechte in Form von Bezugsrechten. Die Bezugsrechte können dann entweder verkauft werden oder es werden Gratis- oder Berichtigungsaktien bezogen. Weiterlesen …

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„E-Bilanz“ 2012 vorbereiten

Für bilanzierende Gewerbetreibende, Handwerker, sonstige zur Buchführung verpflichtete Unternehmer und für alle „freiwillig“ Bilanzierenden gilt, sich rechtzeitig auf die Neuerung vorzubereiten. Weiterlesen …

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Steuerberatung

Um den Beruf des Steuerberaters auch auszuführen zu dürfen, muss man bestimmte Kriterien erfüllen. Nur weil der Beruf zur Gruppe der freien Berufe gehört, heißt es nicht sofort, weil er frei ist, dass jeder ihn ausführen darf. De Jure darf oder dürfen nur diejenigen den Beruf ausüben, die die Steuerberaterprüfung nach Paragraph 37 im Steuergesetzbuch bestanden haben. Nach Bestand der Steuerberaterprüfung kann man sich von der Körperschaft des öffentlichen Lebens, also der Steuerberaterkammer, als Steuerberater aufstellen lassen. Was auch für den Job verlangt wird, sind geordnete wirschaftliche Verhältnisse, keine Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis und auch keine juristischen Verurteilungen. Pflicht ist auch das Beweisen von einer Berufshaftversicherung. Ist man jedoch Angestellter oder Arbeitnehmer, so muss man beweisen, dass man in die Kartei der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers eingetragen ist. Dieses Beweisen wird in einer Urkunde schriftlich gekennzeichnet. Durch eine fachochschulische Studium kann man diesen Job auch erreichen. Dafür braucht man auch ein erfolgreichen Abschluss rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudium.

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